Graffiti ist Sachbeschädigung — und damit in vielen Gebäudeversicherungen als Vandalismusschaden gedeckt. Das Problem: Versicherungsansprüche werden nicht automatisch erstattet. Wer die Dokumentationspflichten nicht kennt, zahlt die Entfernung am Ende selbst.
Welche Versicherung ist zuständig?
Graffiti-Schäden an Gebäudefassaden fallen unter die Gebäudeversicherung — sofern ein Vandalismusbaustein eingeschlossen ist. Dieser ist nicht standardmäßig in jeder Police enthalten und muss ggf. nachgebucht werden.
Nicht zuständig für Graffiti an Gebäudefassaden:
- Hausratversicherung (deckt Einrichtung, nicht Gebäudesubstanz)
- Mietausfallversicherung (kein Mietausfall durch Graffiti)
- Haftpflichtversicherung des Eigentümers (deckt keine Eigenschäden)
Für Innenräume, Zugangstüren oder bewegliche Teile wie Rolltore kann je nach Versicherungstyp eine andere Police zuständig sein — das hängt vom Einzelfall ab.
Was muss dokumentiert werden?
Die meisten Versicherer verlangen für die Leistungspflicht bei Vandalismusschäden:
1. Schaden vor der Beseitigung fotografieren Frontale Aufnahmen des Graffitis, möglichst mit Maßstab oder Referenzpunkt. Aus mehreren Winkeln. Bevor die Entfernung beginnt.
2. Polizeiliche Anzeige erstatten In Berlin: online über das LKA-Portal oder in der nächsten Wache. Die Vorgangsnummer aufbewahren. Viele Versicherer verlangen diese als Nachweis.
3. Schadenmeldung beim Versicherer Schaden melden — oft mit Frist (24–72 Stunden nach Entdeckung, je nach Vertrag). Frist im Versicherungsschein prüfen.
4. Kostenbeleg der Entfernung Rechnung des beauftragten Dienstleisters mit Angaben zu Objekt, Datum, Leistungsumfang und Kosten.
Wichtig: Wir stellen Vorher/Nachher-Dokumentation und Kostennachweise standardmäßig und ohne Aufpreis aus. Wenn Sie uns vorab mitteilen, bei welchem Versicherer das Objekt versichert ist, können wir die Unterlagen entsprechend aufbereiten.
Welche Kosten werden erstattet?
Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Typischerweise werden erstattet:
- Reinigungskosten (Entfernung des Graffitis)
- Wiederherstellungskosten (wenn Oberfläche beschädigt wurde)
- Ggf. Maler- und Putzarbeiten bei irreparablen Schäden
In der Regel nicht erstattet: präventive Schutzmaßnahmen wie Anti-Graffiti-Beschichtungen (diese sind jedoch als Investition zu werten, die Folgekosten senkt).
Selbstbeteiligung und Meldung
Viele Policen haben eine Selbstbeteiligung. Bei sehr kleinen Graffiti-Flächen kann der Schaden unter der Selbstbeteiligung liegen — dann lohnt sich die Meldung nicht. Größere Flächen, empfindliche Untergründe und ein doppelter Aufwand (Entfernung plus Neubeschichtung) liegen dagegen fast immer darüber.
Faustformel: Wenn der voraussichtliche Reinigungsaufwand deutlich über der Selbstbeteiligung liegt, lohnt sich die Versicherungsmeldung fast immer.
Schutz nach dem Schaden
Nach einem versicherten Schaden ist der richtige Zeitpunkt, über Anti-Graffiti-Beschichtung nachzudenken. Manchen Versicherern ist sie sogar als schadensmindernde Maßnahme positiv gegenüber eingestellt — fragen Sie nach.
Eine Schutzschicht senkt den Folgeaufwand deutlich und damit auch die Frequenz zukünftiger Versicherungsmeldungen.